Das Rech der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung
nur daher, weil dies auch ein Recht darauf einschliesst von anderen verteidigt zu werden.
Fehlschluss 1: Man kann das Recht auf sexuelle Freiheit nicht mit dem Recha auf (Polizeischutz) begründen. Die Polizei beschützt uns nicht, weil wir ein Recht auf etwas haben, sondern weil wir das Recht auf Selbstverteidigung im Rechtsstaat abgetreten haben.
Fehlschluss 2. Man kann nicht das Recht auf Selbverteidigung nicht mit einem Recht auf Schutz begründen.
Fehlschluss 3: Man kann das Recht auf sexuelle Freiheit nicht mit dem Recht auf (Polizeischutz) begründen. Die Frau hat nicht ein recht auf sexuelle Freiheit, weil die Polizei sie schützt, sonder weil es ein universelles Recht ist. Universelle Rechte sind Koemergent Generiert mit den ihnen dazugehörigen Verpflichtungen.
Frage: Welche Verpflichtung erwächst aus der sexuellen Freiheit der Frau.
Frage: Wie löst man diese Frage für die Ukraine
1. Recht auf selbsterveteidigung?
2. Recht auf verteidigt zu werden?
3. Welche Verpflichtungen erwachsen daraus?